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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue DIN 14011 Teil 9 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen - wer weiß was? | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 392279 | ||
Datum | 20.03.2007 20:27 MSG-Nr: [ 392279 ] | 4950 x gelesen | ||
Da die Vornorm bereits vom Juni 2005 ist, gehe ich mal davon aus, dass die Einführung noch auf sich warten lassen wird. Die Hilfsfrist setzt sich demnach aus "Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit" zusammen. Das HBKG besagt demgegenüber: (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Das würde meiner Meinung nach die Alarmierungs-, Ausrücke und Anmarschzeit beinhalten. Selbst wenn die Norm eingeführt würde, würde immer noch das HBKG für die Hessischen Feuerwehren gelten. Gruß, Thomas | ||||
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