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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeue DIN 14011 Teil 9 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen - wer weiß was?3 Beiträge
AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen392279
Datum20.03.2007 20:27      MSG-Nr: [ 392279 ]4950 x gelesen

Da die Vornorm bereits vom Juni 2005 ist, gehe ich mal davon aus, dass die Einführung noch auf sich warten lassen wird.

Die Hilfsfrist setzt sich demnach aus "Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit" zusammen.

Das HBKG besagt demgegenüber:
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Das würde meiner Meinung nach die Alarmierungs-, Ausrücke und Anmarschzeit beinhalten.

Selbst wenn die Norm eingeführt würde, würde immer noch das HBKG für die Hessischen Feuerwehren gelten.


Gruß, Thomas

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 20.03.2007 19:23 Jens7 P.7, Edingen
 20.03.2007 20:27 Thom7as 7B., Hauneck
 20.03.2007 20:39 Jens7 P.7, Edingen

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