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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Flexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?) | 42 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8K., Gersthofen / Bayern | 392670 | ||
Datum | 23.03.2007 16:49 MSG-Nr: [ 392670 ] | 16880 x gelesen | ||
Hallo, hmmm, meine Info lautet da ein wenig anders. Und zwar waren die Kreisgemeinden, Landratsämter, Städte berechtigt, Fahrzeuge im V-Fall für den KatS zu "beordern". Nicht die Organisation selbst. Und diese "Beorderung" sieht auch ein wenig anders aus. Und zwar sind das Fahrzeuge, die vorher schon in den entsprechenden Ämtern bekannt waren. Das waren häufig Fahrzeuge von Speditionen, die zur Anschaffung der Fahrzeuge einen speziellen Förderkredit vom Staat in Anspruch nahmen und damit sich bereit erklärten, ihre Fahrzeuge im V-Fall den entsprechenden Organisationen zukommen zu lassen. Das selbe Prinzip gibt es auch im Flugbereich mit Maschinen der Lufthansa. Diese erhielten sogar noch eine spezielle Ladeschiene im Frachtraum nur für militärische Lasten um den militärischen Anforderungen zu entsprechen! Etwas anderes wird deine DV auch nicht aussagen! Zwischen "beordern" und "requirieren" ist ein himmelweiter Unterschied! Nur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung! Gruß Oliver | ||||
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