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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFlexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?)42 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392687
Datum23.03.2007 18:30      MSG-Nr: [ 392687 ]16783 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Oliver KrohNur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung!

... und wie würdest Du HBKG §49 (2) interpretieren, der da lautet:

(2) Auf Anforderung der Gesamteinsatzleitung oder der technischen Einsatzleitung sind dringend
benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Tiere, die zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder zur Beseitigung einer öffentlichen Notlage geeignet und erforderlich sind, von jeder Person zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen ist ein Nichtnachkommen einer entsprechenden Heranziehung eine OWi und mit bis zu 10 k? Bußgeld bewehrt.

... selbstverständlich gilt immer: "Verhältnismäßigkeit beachten"

Gruss
Gerhard



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