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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Flexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?) | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 392687 | ||
Datum | 23.03.2007 18:30 MSG-Nr: [ 392687 ] | 16783 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver Kroh Nur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung! ... und wie würdest Du HBKG §49 (2) interpretieren, der da lautet: (2) Auf Anforderung der Gesamteinsatzleitung oder der technischen Einsatzleitung sind dringend benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Tiere, die zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder zur Beseitigung einer öffentlichen Notlage geeignet und erforderlich sind, von jeder Person zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen ist ein Nichtnachkommen einer entsprechenden Heranziehung eine OWi und mit bis zu 10 k? Bußgeld bewehrt. ... selbstverständlich gilt immer: "Verhältnismäßigkeit beachten" Gruss Gerhard | ||||
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