alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technische Hilfeleistung
Technische Hilfeleistung
Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Grundgesetz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Grundgesetz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFlexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?)42 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392811
Datum24.03.2007 18:20      MSG-Nr: [ 392811 ]16852 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Oliver KrohLese mal dazu den §1 des HBKG.

... ich kenne das HBKG. Was soll denn in § 1 dazu stehen. ?
Abs. 1 regelt die Zuständigkeit: Brandschutz, THL, Katastrophenschutz = dieses Gesetz zuständig. Gut. Wir sprechen ja auch von Brandschutz, THL und KatS !
Abs. 2 regelt, dass das HBKG nicht gilt wenn anders ausreichende Maßnahmen sichergestellt sind. D.h. wenn andere was tun müssen brauche ich (Fw) nichts tun - ist ja auch gut so! Ich werde ja nunmal tätig weil da kein anderer zuständig ist !
Abs. 3 sagt, dass diese Gesetz andere Maßnahmen ergänzt: hat mit unserem Problem nichts zu tun

Was im §1 HBKG will mir die Heranziehung von Fahrzeugen Dritter verbieten. Das GG ? Du kennst § 64 HBKG ? Soll ich ein paar andere Landesgesetze aufzählen die Grundrechte des GG einschränken (muss nur beim HSOG anfangen (§10)... das gilt auch nicht ? ... sag das mal der hess. Polizei ...) ...
Im V-Fall kann ich hier mit dem HBKG schlecht punkten (-> Leistungsgesetze des Bundes - das ist das warum die BW Fahrzeuge beordern kann) ... aber wir sprechen ja nicht vom V-Fall

Geschrieben von Oliver Krohdas ist doch nur der Gesetzestext eines Bundeslandes, oder? Somit sticht da Bundesrecht! Versuche mal so einen Passus im Bundesrecht zu finden.

... Brandschutz (und auch KatS) ist ausschließliche Zuständigkeit des Landes, da gibt es keine Regelungen hierzu im Bundesrecht. Wenn es eben keinen gegenlautenden Passus im Bundesrecht (welchem denn auch) gibt gilt wohl Landesrecht. Lies mal Artikel 70 ff des GG.

Geschrieben von Oliver KrohDer dann natürlich auch noch im Einklang mit geltenden Europarecht steht!

... das hat da nun wirklich nichts zu tun. Das gilt grundsätzlich nur über Umsetzungen in nationales Recht ...

... für mehr und detailiertes verweise ich an unsere Volljuristen hier im Forum (ich bin nur Elt.-Ing. mit inzwischen 15 Jahren Dienstzeit in Bundes- und Landesverwaltungen).

Gruss
Gerhard



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.102


Flexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt