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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Flexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?) | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 392811 | ||
Datum | 24.03.2007 18:20 MSG-Nr: [ 392811 ] | 16852 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver Kroh Lese mal dazu den §1 des HBKG. ... ich kenne das HBKG. Was soll denn in § 1 dazu stehen. ? Abs. 1 regelt die Zuständigkeit: Brandschutz, THL, Katastrophenschutz = dieses Gesetz zuständig. Gut. Wir sprechen ja auch von Brandschutz, THL und KatS ! Abs. 2 regelt, dass das HBKG nicht gilt wenn anders ausreichende Maßnahmen sichergestellt sind. D.h. wenn andere was tun müssen brauche ich (Fw) nichts tun - ist ja auch gut so! Ich werde ja nunmal tätig weil da kein anderer zuständig ist ! Abs. 3 sagt, dass diese Gesetz andere Maßnahmen ergänzt: hat mit unserem Problem nichts zu tun Was im §1 HBKG will mir die Heranziehung von Fahrzeugen Dritter verbieten. Das GG ? Du kennst § 64 HBKG ? Soll ich ein paar andere Landesgesetze aufzählen die Grundrechte des GG einschränken (muss nur beim HSOG anfangen (§10)... das gilt auch nicht ? ... sag das mal der hess. Polizei ...) ... Im V-Fall kann ich hier mit dem HBKG schlecht punkten (-> Leistungsgesetze des Bundes - das ist das warum die BW Fahrzeuge beordern kann) ... aber wir sprechen ja nicht vom V-Fall Geschrieben von Oliver Kroh das ist doch nur der Gesetzestext eines Bundeslandes, oder? Somit sticht da Bundesrecht! Versuche mal so einen Passus im Bundesrecht zu finden. ... Brandschutz (und auch KatS) ist ausschließliche Zuständigkeit des Landes, da gibt es keine Regelungen hierzu im Bundesrecht. Wenn es eben keinen gegenlautenden Passus im Bundesrecht (welchem denn auch) gibt gilt wohl Landesrecht. Lies mal Artikel 70 ff des GG. Geschrieben von Oliver Kroh Der dann natürlich auch noch im Einklang mit geltenden Europarecht steht! ... das hat da nun wirklich nichts zu tun. Das gilt grundsätzlich nur über Umsetzungen in nationales Recht ... ... für mehr und detailiertes verweise ich an unsere Volljuristen hier im Forum (ich bin nur Elt.-Ing. mit inzwischen 15 Jahren Dienstzeit in Bundes- und Landesverwaltungen). Gruss Gerhard | ||||
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