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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum steht hier die Kameradschaft über dem GMV? | 50 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 393254 | ||
Datum | 26.03.2007 19:18 MSG-Nr: [ 393254 ] | 12636 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Rak dennoch steht es mir zu, hier wohl auch mal entgegen des Kameradschafts-Einheits-Trotts zu sagen Das Gericht wird ganz sicher nicht aus kameradschaftlichen Erwägungen heraus ein Urteil gefällt haben. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Schuldanteile am Unfall gleich schwer zu bewerten. Du kannst eine andere Meinung haben, nichts desto trotz gibt es keinen Grund in der von Dir gemachten Art und Weise die Feuerwehrfrau anzufeinden. Deine Rechtsausführungen zu § 1 StVO und was danach kommt sind falsch. Geschrieben von Sebastian Rak nach meinen bescheidenen Informationen einfach weniger Schuld gebe Das Gericht hatte halt nicht nur Deine bescheidenen Informationen, sondern umfassende Informationen und kommt zu dem Ergebnis, dass beide gleich viel Schuld haben. Jetzt könnte man darüber nachdenken, ob es an der Willkür des Gerichtes oder an Deinen mangelnden Informationen oder an Deiner falschen Einschätzung liegt, warum das Gericht anders entscheidet als Du. Wilkür halte ich für völlig abwegig, da wird die Wahl doch ziemlich eng. Das die eine Frau mehr Tagessätze bekommt, kann daran liegen, dass z.B. einschlägige Vorstrafen hat. Um auf jemanden sachgerecht einwirken zu können, muss man bei den Folgestrafen halt immer ein Schüppchen oben drauf legen. Gruß Sven | ||||
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