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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum steht hier die Kameradschaft über dem GMV? | 50 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 393367 | ||
Datum | 27.03.2007 11:38 MSG-Nr: [ 393367 ] | 12699 x gelesen | ||
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Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian Rak wenn die PKW-Fahrerin kein unbechriebenes Blatt war, trifft sie in diesem konkreten Fall m. A. n. keinesfalls die selbe Höhe der Schuld wie die Fahrerin des Fw-Fahrzeugs, denn sie hatte eine moderate Geschwindigkeit und war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs und war wie im Gutachten beschrieben in ihrer Sicht beschränkt. Du musst Schuld und Strafe unterscheiden. Die Schuld läd eine Person in einem Moment auf sich, eine Strafe erhält sie unter würdigung der Gesamtumstände, ggf. auch Vorbelastungen, bei einer minderung der Strafe evtl. strafmildernde Umstände. Speziell auf evtl. Strafmildernde Umstände möchte ich hier eingehen: Wenn ich mich nicht ehrenamtlich als Feuerwehr-Kraftfahrer, Kommandant oder sonstwie Verantwortlicher engagiere kann ich niemals in die Lage kommen ein dahingehendes Fehlverhalten verantworten zu müssen. Würde man den Maßstab des allgemeinen Lebensrisikos nun auch einem in besonderer Lage einzelfallbezogen Exponierten anlegen hielte ich es für eine bedenkliche entwicklung. So kann für mich alleine schon die Tatsache bzw. der Umstand unter dem dieser Unfall passierte ein strafmildernder welcher sein. Gruß, Matthias | ||||
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