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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaBetreiber von Internetforen müssen Ehrverletzungen entfernen8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg393399
Datum27.03.2007 17:50      MSG-Nr: [ 393399 ]5624 x gelesen
Infos:
  • 27.03.07 BGH Urteil

  • hallo,

    Geschrieben von Jan SüdmersenNa, dann mal viel Spass, Admins...

    ist eigentlich keine neue Rechtssprechung. Bei Kenntnis von Gesetzesverstössen muss ein Admin einschreiten. Das war schon "immer" so. Inzwischen habe ich (leider) genug juristische Erfahrung im Betrieb von Foren.

    Ich hatte nur einmal ein juristisches Problem mit einem Forumsbeitrag hier im Feuerwehr-Forum. Da wurde eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt. Ich musste den fraglichen Beitrag dann löschen. Nachdem ich den Kläger zur Klage in der Hauptsache gezwungen hatte wurde diese Einstweilige Verfügung vom Gericht wieder "kassiert" und ich konnte den Beitrag wieder online stellen. Ich warte bis heute leider noch das der Kläger mir meine Anwaltskosten usw. bezahlt. Inzwischen ist der Typ beim Schuldnerregister "seines" Amtgerichtes wohl bekannt ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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