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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | |||
Thema | Betreiber von Internetforen müssen Ehrverletzungen entfernen | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 393426 | |||
Datum | 27.03.2007 21:48 MSG-Nr: [ 393426 ] | 5506 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er dem BGH zufolge verpflichtet, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. Na dann. Ist doch kein Problem. Wenn es nicht ganz klar und eindeutig ehrverletzend ist, wartet man einfach darauf, bis ein Anspruch eindeutig festgestellt wurde (=Urteil) Außerdem möchte man ja auch nicht wegen Fälschung/Venichtung u.U. beweiserheblicher Daten Ärger bekommen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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