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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher | 10 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 393804 | ||
Datum | 29.03.2007 18:28 MSG-Nr: [ 393804 ] | 5957 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Müller meine Frage : Wo steht geschrieben,ob man für zu Hause einem Feuerlöscher braucht?? meine Antwort: Nirgends, es sei denn, die Baugenehmigung deines Hauses wurde vor 1996 erstellt. Da galt nämlich noch die Heizöllagerstättenverordnung bzw die VbF. Dann wäre entweder ein PG6 (bis 4999ltr Einlagermöglichkeit) oder ein PG 12 (ab 500ltr Einlagermöglichkeit) Bestandteil dieser Baugenehmigung und somit vorgeschrieben. Solltest du über ein Haus bzw Baugenehmigung nach 1996 oder eine Gasheizung (unter 40KW) verfügen, wird dir nirgends ein Feuerlöscher vorgeschrieben. Geschrieben von Andreas Müller Bin ich verpflichtet mir einen Feuerlöscher zu zu legen?? siehe oben Geschrieben von Andreas Müller Wer legt das fest?? wiederum siehe oben mkG Jörg Wißmann | ||||
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