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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr – Freiw. ersticken in Richtlinien | 4 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394023 | |||
Datum | 30.03.2007 20:40 MSG-Nr: [ 394023 ] | 5204 x gelesen | |||
Wenn die Gemeinde einen solchen WL oder schon ab Gruppenführer aufwärts zur Anhörung in den Landkreis gibt, wird seitens des Landkreises regelmäßig die Zustimmung zur Ernennung verweigert. Und auch solche Anhörungen gibt es nur in einigen BL und auch nur für einige Funktionen. Außerdem ist die Kombination von Wahl und dem bereits vorliegen einer bestimmten Ausbildungsstufe auch u.U. (Personenbedingt) problematisch. Es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo nur diejenigen Feuerwehrangehörigen zu Lehrgängen geschickt wurden, die einem später nicht das Amt streitig machen können (=zur Wahl antreten). MkG Marc
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