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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern394262
Datum31.03.2007 19:10      MSG-Nr: [ 394262 ]15962 x gelesen

Die rechtliche Lage ist doch eindeutig. Erstmal ist die Mithörfunktion nicht zulässig. Ausnahmen sind Ländersache und in den entsprechenden Funkrichtlinien nachzulesen.


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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