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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern | 394300 | ||
Datum | 31.03.2007 20:23 MSG-Nr: [ 394300 ] | 16436 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Kaune mal vorweg: es geht hier nicht darum was ich mache. Ich habe nur ein Beispiel geliefert, bei dem diese Funktion sinnvoll sein kann. Sry, mein Beitrag kam wohl zu angriffslustig rüber, sollte er aber nicht. Geschrieben von Daniel Kaune Sofern man das kann. Diese Funktion ist iirc z.B. in Hessen nicht erlaubt. Ok, wusste ich nicht. Geschrieben von Daniel Kaune Im gesamten LK gibts m.W. davon genau ein Gerät bei Feuerwehrs, nämlich beim KBI. Als Wehr mit 4 Fzg. haben wir auch nur ein 4m-Handfunkgerät, aber da wir auch nur festeingebaute Pumpen haben, sollte eigentlich immer ein Maschinist in Reichweite seinen Fzgs und damit auch in Reichweite des Funkes sein. Gruß Felix | ||||
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