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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394303
Datum31.03.2007 20:32      MSG-Nr: [ 394303 ]16105 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Daniel KauneGeschrieben von Felix Endres
Ausenfunk am Fzg. anmachen

Sofern man das kann. Diese Funktion ist iirc z.B. in Hessen nicht erlaubt.


... richtig ! Wäre ja auch faktisch geplante Übertragung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in die Öffentlichkeit und daher - auch wenn technisch ggf. möglich - i.d.R. Unsinn.

Geschrieben von Daniel KauneGeschrieben von Felix Endres
Staffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.

OK, toller Vorschlag. Ich beziehe das jetzt mal auf unseren Landkreis. Im gesamten LK gibts m.W. davon genau ein Gerät bei Feuerwehrs, nämlich beim KBI. Zum Sinn bzw. Unsinn dieser Geräte gabs hier übrigens schon viele Diskussionen.


... das HFuG ist im 4m-Band in aller Regel technischer und taktischer Unsinn. Und daher in diesen schönen Bundesland nur für einen sehr begrenzten Personenkreis (weitgehend: Aufsichtsdienst) zulässig.
Und die zuständige Aufsichtsbehörde dürfte hier unzulässige FuG 13 mit einer erheblich höheren Energie verfolgen als irgendwelche Mithörschaltungen in FME ...

Gruss
Gerhard



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