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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 394309 | ||
Datum | 31.03.2007 20:47 MSG-Nr: [ 394309 ] | 16055 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Kammer Da mit aktivierter Mithörschaltung aber alle Gespräche (und somit auch die zwischen Feuerwehren anderer Städten/Gemeinden untereinander und/oder der Leitstelle) abhörbar wären, würde hier gegen o.G. Paragraf verstoßen. Bei sowas fällt mir immer ein, ich wollte immer noch zwei Verfügungen schreiben: - Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG - Regelmäßige Kontrolle der Kfz-Verbandkästen in den NEF Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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