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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394309
Datum31.03.2007 20:47      MSG-Nr: [ 394309 ]16055 x gelesen

Geschrieben von Ingo KammerDa mit aktivierter Mithörschaltung aber alle Gespräche (und somit auch die zwischen Feuerwehren anderer Städten/Gemeinden untereinander und/oder der Leitstelle) abhörbar wären, würde hier gegen o.G. Paragraf verstoßen.

Bei sowas fällt mir immer ein, ich wollte immer noch zwei Verfügungen schreiben:

- Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG

- Regelmäßige Kontrolle der Kfz-Verbandkästen in den NEF

Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben ;-)


Gruß

A.

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