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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 394325 | ||
Datum | 31.03.2007 21:16 MSG-Nr: [ 394325 ] | 16014 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer .. das fragliche Problem ist eher die dienstliche Notwendigkeit des Hörens des Funkverkehrs. Der ist beim zweckbestimmten Betrieb eines FuG grundsätzlich gegeben - bei der Mithörschaltung im FME besteht diese flächig nicht, die Ausnahme für Führungsfunktionen läßt sich aber ggf. mit hier schon erwähnten Problemen und ggf. auch Aufsichtsfunktion begründen Ich hätt´s nicht schöner schreiben können, genau so war mein Beitrag auch eigentlich gemeint. Es ist fast unmöglich, die Fackel der Weisheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen! (Georg Christoph Lichtenberg) | ||||
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