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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAbsturzsicherung WARUM?25 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen394460
Datum01.04.2007 13:54      MSG-Nr: [ 394460 ]8907 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Steffen Gerber
Selbst dran schuld, wenn eine Wehr keine Gefahrenermittlung betreibt, in Hessen gilt das HBKG, und das schreibt vor dass eine Feuerwehr gefälligst Hilfe zu leisten hat
Echt? - könnt ihr auch Atomkraftwerke ausknipsen?

Beim TSF/TSF-W sieht es halt schlecht aus mit gewisser Zusatzbeladung (Bei anderen natürlich auch, weil mit anderen örtlichen Gegebenheitsansprüchen "zugemüllt" (hab auch schon mal ein Bild gesehen, bei dem ein LF neben dem Z4 zusätzlich einen "Turbinenzumischer" verladen hatte).

Die Aussage "wir haben doch gar keine Ausrüstung dafür beschafft" hilft vor keinem deutschen Gericht.
Noch so ein schlechter Scherz zum 1.4.

Wenn die Abstusi von oben durchgeführt wird (Sichern durch Halten) ist das optimal, alle anderen Sicherungsarten sind ebenso sinnvoll und vom Versicherer vorgeschrieben.
Du bringst mich auf einen Gedanken;-) :
Wenn es uns gelingt mit STK bis zum Brandherd vorzugehen, wäre es doch leicht aus diesem zur gleichen Zeit ein "Bergsport-Dynamikseil" mit auszuziehen. Die Selbstrettung, die ja häufig an einem fehlenden Fixpunkt zu scheitern scheint, wäre jetzt möglich, da ja der Si-Tr von unten das Seik enstspr. straff halten kann und so der Ausstieg durchs Fenster schnell möglich ist.
Oder?


mkg hwk

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