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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394506
Datum01.04.2007 15:56      MSG-Nr: [ 394506 ]16015 x gelesen

Hallo Bernhard, Hallo Forum,

Geschrieben von Bernhard Deimann
In unserer FF wird seit Jahren bei jeder Neu/Übernahme eines FF/JF-Angehörigen zur Einsatzabtteilung nach einer Belehrung die Verpflichtungserklärung zur Unterschrift routinemäßig vorgelegt.
Halte ich auch für richtig. Aber was macht man wenn die Gesetzeslage selbst bei der Führung nicht klar ist?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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