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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 394506 | ||
Datum | 01.04.2007 15:56 MSG-Nr: [ 394506 ] | 16015 x gelesen | ||
Hallo Bernhard, Hallo Forum, Geschrieben von Bernhard Deimann In unserer FF wird seit Jahren bei jeder Neu/Übernahme eines FF/JF-Angehörigen zur Einsatzabtteilung nach einer Belehrung die Verpflichtungserklärung zur Unterschrift routinemäßig vorgelegt. Halte ich auch für richtig. Aber was macht man wenn die Gesetzeslage selbst bei der Führung nicht klar ist? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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