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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestaustattung | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 395063 | ||
Datum | 04.04.2007 00:57 MSG-Nr: [ 395063 ] | 6855 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes Du musst auch zu Ende lesen, einen TSA mit 6 Sitzlpätzen? Da kann man immernoch eine Zugmaschine mit 6 Sitzplätzen heranziehen und sich eventuell darauf begründen. Wie gesagt, kreativ muss man schon sein. Deswegen habe ich das Argument des Fahrzeugs benutzt^^ Geschrieben von Dirk Wulfes Dann wirds eben Löschgruppe A-Dorf von Ortswehr B-Dorf, kreativ muss man schon sein!(-: Gibts es eine solche Aufteilung in Nds überhaupt? Soweit ich das weiß ist jede Ortswehr mit Grundausstattung (was ja dann diese Löschgruppe wäre) eine eigenständige Ortsfeuerwehr. Mir ist zumindest auch hier nichts gegenteiliges bekannt. mfg Christoph | ||||
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