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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMindestaustattung18 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen395066
Datum04.04.2007 02:02      MSG-Nr: [ 395066 ]6992 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Christoph Meyer Ist eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?
Nach meiner und der hier im Forum ünblichen Lesart der MindStVO eigentlich nicht. Zumindest ist mir noch niemand begegnet, der das anders interpretiert. TSA-Wehren sind mir in Nds ebenfalls keine bekannt. Allerdings sind Altfahrzeuge nach der MindStVO prinzipiell anrechenbar. Und so'n Hängerchen kann ja schonmal ein paar Jahrzehnte halten...
Aufgrund der Staffel-Vorgabe bedarf es ja auch bei Betrachtung als Gespann noch einen MTW o.ä. als Zugfahrzeug, da kann man dann überlegen, ob ein MTW-TSA-Gespann einem TSF wirklich unterlegen ist, wenn denn der MTW mit der Mehrbeladung des TSF aufgewertet wird. Ein TSA alleine wird (abgesehen von der Altfahrzeug-Anrechnung, sofern man das wirklich als ausreichend vergleichbar durchgehen lässt) dank der Staffel-Forderung jedenfalls nicht mehr möglich sein.

Geschrieben von Dirk WulfesDu musst auch zu Ende lesen, einen TSA mit 6 Sitzlpätzen? Nicht in der Norm, jedenfalls nicht in NI.
Naja, ein LF ohne Tank auch nicht mehr, trotzdem in Nds möglich bei Vorhaltung eines TLF. Steht irgendwo schwarz auf weiß, dass die Fahrzeuge in Nds den derzeitigne Normen entprechen müssen? Ich finde immer nur die Mindestforderungen technischer Eckdaten, aber keine Anmerkung, dass drüberhinaus die DIN-Normen zu erfüllen seien?!?

Btw, hab ich das nun falsch im Gedächtnis, oder war es nicht so, dass der damalige MindStVO-Entwurf noch als Zweitfahrzeug für Schwerpunkte 2400l vorsah, das in der Endfassung aber auf 2500 angehoben wurde? Nun steht da wieder 2400. Wurde das nochmal geändert? Oder bring ich da was durcheinander?

Geschrieben von Dirk WulfesDann wirds eben Löschgruppe A-Dorf von Ortswehr B-Dorf,
Interessante Konstruktion. Gibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat?

MfG,
Thorben



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