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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestaustattung | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 395067 | ||
Datum | 04.04.2007 02:23 MSG-Nr: [ 395067 ] | 6920 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl Allerdings sind Altfahrzeuge nach der MindStVO prinzipiell anrechenbar. Richtig. Altfahrzeuge - womit wir wieder beim Fahrzeug-argument sind. Wollte das auch erst in meinem letzten Posting schreiben und merkte dann, dass wenn ich die Altfahrzeuge anrechne, ich mich selbst widersprechen würde. Geschrieben von Thorben Gruhl Naja, ein LF ohne Tank auch nicht mehr, trotzdem in Nds möglich bei Vorhaltung eines TLF. Womit einige Feuerwehren wieder in ihrer Meinung gestärkt werden, das TLF als Erstangreiffer zu verwenden. Meiner Meinung nach ist dieser Zusatz absoluter Blödsinn. Aber gut, das ist ein anderes Thema. Geschrieben von Thorben Gruhl Gibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat? In anderen Bundesländern gibt es das. Da sind die Ortsfeuerwehren dann nochmals in LGs oder LZ aufgeteilt, welche dann auch verschiedene Standorte haben. Ich denke mal das ist es, was du meinst. In NDS ist mir das wie gesagt nicht bekannt. PS: Bist du eigentlich im ABC-Zug oder machst du nur Werbung? mfg Christoph | ||||
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