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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestaustattung | 18 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 395089 | ||
Datum | 04.04.2007 09:37 MSG-Nr: [ 395089 ] | 6924 x gelesen | ||
Hallo Thorben, Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Gibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat?, ja, so was gibts noch, das Konstrukt nennt sich im Saarland "Löschzug", also kein Löschbezirk, sondern ein eigenständiger Standort, der einem Löschbezirk (von der Verwaltung her) zugeordnet ist (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Löschzug im Sinne einer taktischen Einheit Trupp, Staffel, Gruppe, Zug etc.) . Im neuen Gesetz habe ich über diesen Status nichts mehr gefunden, das könnte wohl nur in der jeweiligen Brandschutzsatzung der Kommune stehen (dürften dann "Altbestände" sein). Einige Feuerwehren hier in der Umgebung verwenden nicht den Begriff "Löschbezirk" für verschiedene Standorte, sondern den Begriff "Löschzug" für ihre Abteilungen, ob das einen organisatorischen Unterschied macht, kann ich nicht sagen. Wobei der Löschzug als eigenständiger kleiner Standort wohl eher zu einer vom Aussterben bedrohten Art gehört, viele wird es nicht mehr geben. Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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