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Tragkraftspitzenanhänger
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Niedersachsen
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMindestaustattung18 Beiträge
AutorJasp8er 8S., Holzminden / NDS395109
Datum04.04.2007 11:01      MSG-Nr: [ 395109 ]6899 x gelesen

Geschrieben von Christoph MeyerKann man denn ein TSA als Fahrzeug ansehen?
Naja, äußerst fragwürdig. Wobei manche Leute sagen, dass Anhänger wohl Fahrzeuge, nur eben keine Kraftfahrzeuge sind...

Geschrieben von Christoph MeyerIst eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?

Gut, ich weiß von keiner TSA Wehr in NDS aber das heißt gar nichts.

Also hier bei uns im Landkreis gibt es noch eine einzige. Die verantwortlichen Politiker finden das ganz toll, dass die Kameraden sich da engagieren und vor allem, dass sie kein Geld kosten... Naja, die Mannschaftsstärke liegt glaube ich so um die 8 FA. Wie man das mit der Mindeststärke-VO (22(!) FA für eine OFw mit Grundausstattung) in Einklang bringen will? Keine Ahnung. Aber da sind die mit Sicherheit nicht die einzige Wehr wo es so aussieht... :( Von solchen Begriffen wie Tagesalarmsicherheit erst gar nicht zu sprechen.



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