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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Orden und Abzeichen | 17 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 395132 | ||
Datum | 04.04.2007 11:57 MSG-Nr: [ 395132 ] | 10977 x gelesen | ||
Wenn Ehrenabzeichen der Bundeswehr durch das Bundespräsidialamt in die Liste der Orden und Ehrenzeichen aufgenommen wurden - ja. (Dürfte die Regel sein, ich kenne kein Abzeichen, welches die Bundeswehr "ohne" verleihen könnte) Persönliche Frage: Warum auch nicht? Muss man seine Leistungen im Dienste der Bundeswehr - und damit Leistungen für unseren Staat verstecken?? Ich würde jeden an den Hals gehen,der das von mir verlangt!! Gruß Klaus | ||||
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