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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP395274
Datum04.04.2007 17:03      MSG-Nr: [ 395274 ]184985 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Geschrieben von Dirk WulfesNa dann tu ich nochmal Fragen:
    Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (Ich gehe davon aus die Drehleiter ordnungsmäß alarmiert wurde).


    in RLP ist der Bürgermeister nach §24 Abs. 1.1 LBKG Einsatzleiter. Und in der Funktion kann er auch die Drehleiter mal abbestellen. Natürlich mit allen Konsequenzen die da mit dranhängen.


    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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