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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 395275 | ||
Datum | 04.04.2007 17:05 MSG-Nr: [ 395275 ] | 184908 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Wulfes Na dann tu ich nochmal Fragen:In dem er die Einsatzleitung übernimmt. § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister, der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges, der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1, oder ein Beauftragter. Quelle:LBKG (Rheinland-Pfalz) Gruß Thomas | ||||
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