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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz395275
Datum04.04.2007 17:05      MSG-Nr: [ 395275 ]184908 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Geschrieben von Dirk WulfesNa dann tu ich nochmal Fragen:
    Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (Ich gehe davon aus die Drehleiter ordnungsmäß alarmiert wurde).
    In dem er die Einsatzleitung übernimmt.

    § 24
    Einsatzleitung
    (1) Die Einsatzleitung hat

    der Bürgermeister,

    der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,

    der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1,

    oder ein Beauftragter.

    Quelle:LBKG (Rheinland-Pfalz)

    Gruß
    Thomas



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