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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Thema8 Tage sorgen dafür, das ich nie zur Feuerwehr kommen kann.44 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen395367
Datum04.04.2007 20:22      MSG-Nr: [ 395367 ]20467 x gelesen

Hallo,

ich habe oben schon die Berufsfeuerwehr gemeint. Wir haben ein Gesetzt das sich kurz "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" nennt. Es verbietet grundsätzlich jede Diskrimonierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Ethnie, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität usw. Dort sind auch ausnahmen festgeschrieben, beispielsweise solche, die eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters ermöglichen. Der von mir angesprochene Punkt findet sich in § 10 Punkt 3 des Gesetzes. Und gemeint ist damit nicht die Zeit nach der Pensionierung sondern vielmehr davor und eben so, wie ich es beschrieben habe:

Wenn einem Bewerber eine spezielle Ausbildung zu kommen muss, um einen Job machen zu können, dann darf ich eine angemessene Frist definieren, die der mir dann noch voraussichtlich zur Verfügung steht, bevor er altermäßig ausscheidet. Drastisches Beispiel: Flugzeugpiloten bei der Bundeswehr auszubilden kostet einen Sack voll Geld. Die gehen aber auch zwischen 40 und 50 in Pension - dementsprechend hat der Arbeitgeber ein Interesse da Geld für die Ausbildung über einen möglichst langen Zeitraum "abzuschreiben".



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