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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz395397
Datum04.04.2007 22:12      MSG-Nr: [ 395397 ]184831 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Katze & Toast

  • Geschrieben von Michael BayerIch glaube der Punkt der hier viel zu wenig beachtet wird ist, dass die Katze im Nachbarort auf dem Baum saß. Das heißt doch, die Gemeinde Wolmirstedt müsste auf jeden Fall der Nachbargemeinde eine Rechnung schreiben (Überörtliche Hilfe). Und ich weis das bei uns im Landkreis, schon mancher Bürgermeister wegen zu hoher Einsatzkosten Krach geschlagen hat.
    Wie sieht es dort aus?
    Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden?

    Bitte auch diese Überlegungen zu beachten.
    mmh, dürfte von BL zu BL verschieden sein...

    § 3 LBKG

    (2) Die Gemeinden haben sich auf Ersuchen des Einsatzleiters (§ 24) unentgeltlich gegenseitig Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit der ersuchten Gemeinde durch die Hilfeleistung nicht erheblich gefährdet wird. Die Aufsichtsbehörde kann bei besonderen Gefahrenlagen im Benehmen mit dem Bürgermeister die Hilfeleistung anordnen, selbst wenn die Sicherheit der ersuchten Gemeinde vorübergehend nicht gewährleistet ist.

    LBKG (Rheinland-Pfalz)

    Gruß
    Thomas



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