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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 395448 | ||
Datum | 05.04.2007 00:32 MSG-Nr: [ 395448 ] | 184266 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Nach unserer Rechtslage in letzter Instanz der Bürgermeister (Organisatorische Oberleitung). Den von Dir genannten FW- Funktionen wurde die Kompetenz vom Bürgermeister delegiert. also da bin ich ein wenig erstaunt, vielleicht können die Juristen da mal ein wenig Aufklärung leisten. Ich hab gerade mal ins neue Gesetz hier im Saarland geschaut, da steht aber im ganzen Bereich Einsatzleitung nix von einem Bürgermeister. Einsatzleiter ist der erste Einheitenführer....., der den Einsatz an nachrückende Einheitenführer abgeben kann... je nach Lage Bildung einer Einsatzleitung, etc. etc. Zudem stellt sich die Frage, mit welchem Kenntnisstand dieser Einsatz verboten wurde. An sich steht es dem Bürgermeister (oder auch einem nachrückenden Einheitenführer) doch nicht zu, eine Lage aus der Ferne einzuschätzen (zum Beispiel mit den Katzenskeletten: es könnte ja sein, dass die Katze dort im Baum festhängt und aus eigener Kraft nicht weiterkommt) oder irre ich mich da? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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