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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Kartenmaterial auf Homepages... | 15 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 395505 | ||
Datum | 05.04.2007 10:18 MSG-Nr: [ 395505 ] | 6974 x gelesen | ||
Hi! Das dürfte dann mal wieder die obligatorische Abzocke sein, die auf dem Gebiet schnell passiert. Ein paar EUR wg. der Urheberrechtsverletzung verbunden mit einer Unterlassungserklärung und kräftigen Anwaltskosten. Grds. gibt es aber immer richtig dicke Streitwerte, je nach Bekanntheit der Marke bzw. des Urheberrechtes. Hatte letztens ein Mandat, da hat jemand bei ebay gefälschte Lacoste-Polohemden verkauft. Allein für den Unterlassungsanspruch hat das Gericht einen Streitwert von 100.000 EUR angesetzt. Das tut schon weh. Ist das schon gezahlt worden? Wenn nein, dann schnell einen Anwalt, am besten Spezialisten für Urheberrecht aufsuchen, die bekommen das ganze oft auch durch eine abgewandelte Unterlassungserklärung mit weniger Anwaltskosten hin. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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