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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 395636 | ||
Datum | 05.04.2007 17:20 MSG-Nr: [ 395636 ] | 184408 x gelesen | ||
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Wen will er da fragen? Eine wirklich rechtsverbindliche Antwort wird er wohl nur durch den Rechtsweg kriegen. Ein "Geschäft der laufenden Verwaltung" liegt lt. Lehrmeinung dann vor, wenn die Angelegenheit nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den üblichen Verwaltungsgeschäften der Kommune gehört und wenn die Abarbeitung nach wiederkehrenden Maßstäben ("auf eingefahrenen Gleisen") möglich ist. Und jetzt gilt es, darunter einen Feuerwehreinsatz zu subsumieren: - Wie regelmäßig sind Feuerwehreinsätze? - Wie häufig sind Feuerwehreinsätze? - Wird jeder Einsatz nach wiederkehrenden Maßstäben abgearbeitet? oder anders gefragt: - Ist Einsatz = Einsatz? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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