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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 395652 | ||
Datum | 05.04.2007 18:27 MSG-Nr: [ 395652 ] | 184075 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Simon Interessanter Ansatz den Staatsappearat doch noch auszuhebeln....Warum? Weder weise ich einen Feuerwehreinsatz dem Geschäft der laufenden Verwaltung zu, noch verneine ich dies. Ich sag nur, dass es schwer zu beurteilen ist. Geschrieben von Philipp Simon Es kommt jedenfalls insoweit auf eine abstaktere Betrachtungsweise an und dann ist der Unterhalt einer Feuerwehr erfasst.Es ist ja eben die Frage, wie abstrakt man es hält. Man kann auch nicht sagen: "Feuerwehr" ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Weil dann fällt auch der Neukauf einer Drehleiter oder der 3 Mio-Gerätehausneubau darunter, was auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Man muss die Bereiche schon differenziert betrachten. Auch der "Unterhalt der Feuerwehr" ist nicht vollständig Geschäft der laufenden Verwaltung, genausowenig wie Ordnungsamt und EMA dies nicht zwangsläufig sind, z.T. auch weil keine Selbstverwaltungsangelegenheit. Geschrieben von Philipp Simon Als Grundannahme muss man sich mal von der Vorstellung der Person des Bürgermeisters lösen und diesen als Behörde betrachten und dann ist die Feuerwehr ein Teil dieser Behörde [...] durch die Bezirksregierung (der die Kommunalaufsicht obliegt) überwacht.Glaub mir, in Kommunalrecht bin ich auch ein bißchen daheim. Von daher ist mir das sehr wohl bekannt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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