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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 395922 | ||
Datum | 07.04.2007 13:06 MSG-Nr: [ 395922 ] | 184274 x gelesen | ||
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Hi! Manchmal wundere ich mich! Juristen wird immer vorgeworfen sie würden immer alles nur nach streng nach Vorschrift machen und würden alles kompliziert machen. Aber jetzt mal im Ernst: Man kann problemlos begründen, warum dies eine erforderliche Tierrettung ist. Es dauert nicht lange und benötigt nicht viel Personal. Warum versucht man sich hier mit Händen und Füßen dagegen zu wehren, dem Ansehen der Feuerwehr etwas Gutes zu tun? Einfach mal eine Katz vom Baum holen, Pressemitteilung das dadurch die Gesundheit des Nachwuchses gesichert werden konnte. Eine solche Vorgehensweise würde dem Grundgedanken der Feuerwehr, nämlich der Nachbarschaftshilfe Rechnung tragen! Es ist ja jetzt nicht so, dass wegen solcher Dinge jeden Tag einer Anrufen würde. Dann kann man immer noch sagen, es wird allmählich zu viel. Übrigens wer den Einsatz nicht als Tierrettung sehen möchte: Die Feuerwehr darf auch Dinge tun, die keine Pflichtaufgaben nach FSHG sind! Das Argument, dass die Sicherheit im Ort nicht mehr gewährleistet sei, wurde von der Gemeinde ja gar nicht angeführt. Immerhin ist die DLK dann sofort besetzt und kann gleich Ausrücken, was eine gewisse Zeitverzögerung locker wieder wett macht. Ich versteh nicht, warum man sich hier mit Gewalt versucht versucht schlecht darzustellen. Gruß Sven | ||||
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