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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 395925 | ||
Datum | 07.04.2007 13:24 MSG-Nr: [ 395925 ] | 184082 x gelesen | ||
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Wenn ich mich nicht irre kam die Anforderung sogar von der Leitstelle !? In so einem Fall könnte der Bürgermeister oder sonst wer, wenn er meint vor dem Fahrzeug Radschlagen. Da wird gefahren ohne Diskussion! wenn ich schon keine Katze runterholen darf , wie sieht es dann in Zukunft mit Übungen aus oder Arbeitseinsatz der Drehleiter/Fahrzeuge für die Stadt/Gemeinde sind sie dann nicht mehr teures gut dass gepflegt werden muss ;-) . Mal abgesehen von dem Schaden am Bild der Feuerwehr (Retten-Schützen-Löschen-Bergen) mehr dazu unter : Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) § 15 Verpflichtung zur Hilfeleistung; Alarmplanung (1) 1Die gemeindlichen Feuerwehren sind zur Hilfeleistung in einer Entfernung von mehr als 15 km Luftlinie von der Gemeindegrenze nur verpflichtet, wenn sie von der Polizei, einer anderen Feuerwehr, einer Gemeinde, einem Landratsamt oder einer Einrichtung des Rettungsdienstes dazu aufgefordert werden. 2Zur Hilfeleistung in geringerer Entfernung sind sie auch dann verpflichtet, wenn aus anderen Gründen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass ihre Hilfe benötigt wird. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das ist meine Meinung und rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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