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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 395935 | ||
Datum | 07.04.2007 13:41 MSG-Nr: [ 395935 ] | 184100 x gelesen | ||
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Und da steht.... ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 1 Brandschutz und Hilfeleistung (1) Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen sind Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes. (2) Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. (3) Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen. (4) Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Egal wie man es auch dreht und wendet es ist einfach eine FALSCHE ENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters gewesen und der Wehrleiter wird hoffentlich ein ernstes Wort mit dem Bgm sprechen. Ergebnis : Imageschaden der Feuerwehr und der Stadtverwaltung. und viel gerede um nichts. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Meine Meinug und rein PRIVATE Äußerung | ||||
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