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Feuerwehrgesetz
RubrikTaktik zurück
ThemaAufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer??41 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg396332
Datum09.04.2007 15:36      MSG-Nr: [ 396332 ]21770 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoWelche Regelungen gibts da in Deutschland sonst noch?


FwG BaWü:

"§ 28 Leitung des Einsatzes
(1) Die technische Leitung hat der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes. Der techni-sche Leiter hat bei Bekämpfung von Schadensfällen, die eine besondere berufliche Vorbildung und technisches Können erfordern, geeignete Personen zur Leitung heranzu-zuziehen; bei der Bekämpfung von Waldbränden wirkt ein Vertreter der zuständigen Forstbehörde mit."

Siehe auch hier: Klick

Grüße, Michael


Meine Meinung!
Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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