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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gerätschaften für Feuerlöscherübungen | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 396859 | ||
Datum | 12.04.2007 00:08 MSG-Nr: [ 396859 ] | 7264 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Udo Burkhard Das Gerät braucht eine CE-Zertifizierung - kann das Unternehmen dies leisten? Die CE-Kennzeichnung nimmt der Hersteller selbst vor. Es besteht aus dem Anbringen eines CE-Zeichens, z.B. ein Aufkleber, und dem Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung. Das kann ein 14jähriger Schülerpraktikant. Ob der Hersteller wirklich nach Maschinenrichtlinie (und anderen zutreffenden Richtlinien, ggf. Druckgeräterichtlinie) gebaut hat, steht auf einem anderen Blatt. Nach meinen Erfahrungen bescheinigen viele kleine Betriebe CE ohne wirklich zu wissen, was sie da tun. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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