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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OT: Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 14 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 396988 | ||
Datum | 12.04.2007 20:14 MSG-Nr: [ 396988 ] | 5854 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler wenn mit der DLK geübt wird sofern das nicht (zum hundersten mal) in der Nachbargemeinde stattfindet: fast keinem. Geschrieben von Hanswerner Kögler sie zum TÜV muß unvermeidbar, dennoch sicher Grund peinlicher Fragen, wenn in der Zeit jemand durch eventuell möglicherweise potentiell zu spät eintreffende Hubrettungstechnik zu Schaden kommt. Pexch gehabt. Aber: HU und ZU müssen halt sein. Geschrieben von Hanswerner Kögler sie zur Jubiläumsparade in X schwadroniert Wenn X nicht die eigene Gemeinde ist: derselben Gefahr wie mit der Katzen-Nummer, nur eigentlich noch absurder. Wenn X die eigene Gemeinde ist: Man könnte beim Abrücken einen Zuschauer überrollen... Geschrieben von Hanswerner Kögler für div. Fotografen (Aufklärung!) auf BAB-VKU-Stellen rumhängt? Wenn die BAB zugewiesener Einsatzbereich ist: Pech gehabt, Einsatz ist Einsatz. Wenn nicht: Der Gefahr der Frage, ob der letzte Hubarbeitsbühnenverleiher im Kreis rüber gemacht hat ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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