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Thema | KFZ-Steuer für MZF????? | 3 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 J.8, Marburg / Hessen | 397011 | ||
Datum | 12.04.2007 22:50 MSG-Nr: [ 397011 ] | 3779 x gelesen | ||
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Nachzulesen bei Juris (Bundesministerium der Justiz) ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz unter §3 Abs. 5 "Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. 2Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. 3Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;" Wahrscheinlich ist der zweite Teil der ausschlaggebende, wenn das Fahrzeug nicht über die Gemeinde, sondern den Verein zugelassen werden soll. Nichts genaueres weiß man nicht. Gruß, Stephan | ||||
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