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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beiträge
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen397237
Datum13.04.2007 17:35      MSG-Nr: [ 397237 ]5848 x gelesen

Hai,
denke schon. Die Fahrzeuge der Stadtwerke oder der öffentlichen Verkehrsbetriebe haben beides an Bord. Gelb zur Absicherung und Blau bei Notfällen (Gasleck, Wasserschäden ect.).

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen


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Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt