News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 397241 | ||
Datum | 13.04.2007 17:43 MSG-Nr: [ 397241 ] | 5786 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Dropmann Ich meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt.Dieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen. Wieso sollte es unzulässig sein? Die StVO regelt klar die Voraussetzung für die Verwendung von blauen und gelben RKL, und es gibt genügend Fahrzeuge, die je nach Situation diese Voraussetzungen für jeweils eine Farbe erfüllen. Somit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|