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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397241
Datum13.04.2007 17:43      MSG-Nr: [ 397241 ]5786 x gelesen

Geschrieben von Martin DropmannIch meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt.Dieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen.

Wieso sollte es unzulässig sein? Die StVO regelt klar die Voraussetzung für die Verwendung von blauen und gelben RKL, und es gibt genügend Fahrzeuge, die je nach Situation diese Voraussetzungen für jeweils eine Farbe erfüllen. Somit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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