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Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beiträge
AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen397267
Datum13.04.2007 19:50      MSG-Nr: [ 397267 ]5774 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppDieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen.

Fällt das in die Kategorie "Was nicht verbotenist, ist erlaubt" ?


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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