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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397277
Datum13.04.2007 21:02      MSG-Nr: [ 397277 ]5791 x gelesen

Geschrieben von Dirk WulfesIst hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist?

Nein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist.


Gruß

A.

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