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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 397277 | ||
Datum | 13.04.2007 21:02 MSG-Nr: [ 397277 ] | 5791 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes Ist hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist? Nein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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