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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 397282 | ||
Datum | 13.04.2007 21:21 MSG-Nr: [ 397282 ] | 5699 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist. Shit, hast recht. (Schäm!...) Geschrieben von Andreas Bräutigam INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! Hätte ich vorher verinnerlichen sollen. Bezog sich auch auf die anderen "Blaulicht- Threads" heute, also die NUTZUNG. Aber auch in der StVZO steht's nicht (das AUSRÜSTEN) und lässt sich auch nicht ableiten. Gibts da auch zum down load (Ist nur etwas umpfangreicher(-: ) Ansonsten, danke für die Zustimmung. Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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