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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW397364
Datum14.04.2007 11:25      MSG-Nr: [ 397364 ]5404 x gelesen

Du hast ein Recht auf die Grundausbildung! Alles weitere liegt im Ermessen der Wehrführung. In der Regel sollten diese dich aber nach der Grundausbildung zum Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen. Der Truppführer nach zwei Jahren sollte auch noch kein Problem sein.

Sonderlehrgänge wie Ausbilder- oder Führungslehrgänge sind bedarfsorientiert zu besetzten. Bei uns entscheidet der Ausschuss in Absprache mit dem Kommandanten über deren Besetzung. Einen Rechtsanspruch gibt es dort nicht.

so long

Jürgen


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