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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldepflicht bei HIV / Hepatitis & Co?44 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397735
Datum16.04.2007 14:26      MSG-Nr: [ 397735 ]13782 x gelesen

Tach.

Geschrieben von Klaus BethgeDie Dienststellenführung mit Sicherheit nicht, aber der Dienstarzt schon.
Der muss dann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht reagieren und feststellen, inwieweit dieses die Dienstfähigkeit tangiert..


Ja, aber bei der FF wird nicht regelmäßig auf ansteckende Krankheiten untersucht.

Bei der BF (besonders, wenn diese im RD tätig ist) sollten HBV,HCV und HIV im Rahmen der G42 obligatorisch sein.

Danach wirds interessant, weil da ggfs. noch die Unterscheidung "Ausscheider" oder nicht maßgeblich sein kann.

Die Dienststelle wird aber im Zweifel nicht erfahren, warum die Person vielleicht dienstunfähig ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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