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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | 'Helfergleichstellung' - Initiative des Bayrischen Roten Kreuzes | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 397749 | ||
Datum | 16.04.2007 15:14 MSG-Nr: [ 397749 ] | 6506 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam ist in NRW, z. B. mit § 20 FSHG, seit 1998 in etwa so geregelt (und sicher - von einigen Maximalforderungen abgesehen- ein sinnvolles Anliegen). Da würde mich mal interessieren, wie in den einzelnen Ländern die Finanzierung der Feuerwehr (i.d.R. aus der zweckgebundenen Feuerschutzsteuer!) gehandhabt wird, also im Detail z.B.: Entwicklung der Finanzmittel von 1990 - heute für - Einnahmen Feuerschutzsteuer - Ausgaben Feuerfahrzeuge/-gerätehäuser/-wachen/leitstellen (investive Maßnahmen, die gefördert werden) - Ausgaben für Ausbildung, Verbandswesen, Schulen (teils auch aus der Steuer finanziert!) - Ausgaben "KatS" für Brandbekämpfung, THL, Betreuung, San-Dienst usw. Ab und an habe ich nämlich den Eindruck, dass es da v.a. eine Mittelumverteilung gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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