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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Technische Hilfeleistung
RubrikRettungsdienst zurück
Thema'Helfergleichstellung' - Initiative des Bayrischen Roten Kreuzes9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW397749
Datum16.04.2007 15:14      MSG-Nr: [ 397749 ]6506 x gelesen

Geschrieben von Andreas Bräutigamist in NRW, z. B. mit § 20 FSHG, seit 1998 in etwa so geregelt (und sicher - von einigen Maximalforderungen abgesehen- ein sinnvolles Anliegen).

Da würde mich mal interessieren, wie in den einzelnen Ländern die Finanzierung der Feuerwehr (i.d.R. aus der zweckgebundenen Feuerschutzsteuer!) gehandhabt wird, also im Detail z.B.:
Entwicklung der Finanzmittel von 1990 - heute für
- Einnahmen Feuerschutzsteuer
- Ausgaben Feuerfahrzeuge/-gerätehäuser/-wachen/leitstellen (investive Maßnahmen, die gefördert werden)
- Ausgaben für Ausbildung, Verbandswesen, Schulen (teils auch aus der Steuer finanziert!)
- Ausgaben "KatS" für Brandbekämpfung, THL, Betreuung, San-Dienst usw.

Ab und an habe ich nämlich den Eindruck, dass es da v.a. eine Mittelumverteilung gibt...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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