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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 397884 | ||
Datum | 17.04.2007 08:22 MSG-Nr: [ 397884 ] | 12117 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von René Schmidt Wer hat schonmal Erfahrung gemacht mit dem Finanzamt? (Einnahmen werden bei uns natürlich NICHT versteuert; ausserdem werden Spendenquittungen erstellt --> geht eigentlich gar nicht!) Was sollen dann die Quittungen bringen? Das ist dann nur ein wertloses Stück Papier. Der richtige Weg wäre: - Verein eintragen lassen und Gemeinnützigkeit anerkennen lassen (dazu müssen die Satzung, der Zweck des Vereins und sonstige Dinge gewisse Anforderungen erfüllen, ist aber meist kein Problem) - Dann können auch Spendenquittungen ausgestellt werden und die Spender können ihre Spenden entsprechend absetzen, bei Feuerwehrfördervereinen können im Gegensatz z.B. zu Sportvereinen sogar die Mitgliedsbeiträge als Spenden geltend gemacht werden. - Steuerpflicht ist m.W. erst ab einem gewissen Jahresumsatz des Vereins gegeben. Wir fallen mit unserem Verein mit weniger als 40 Mitgliedern und höchstens mal ein, zwei Festen im Jahr da noch nicht drunter, ich kenn die aktuelle Grenze aber nicht genau. Lag früher mal im Bereich 70.000,-DM, wenn ich mich richtig erinnere. Gruß, Michael | ||||
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