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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397886 | |||
Datum | 17.04.2007 08:37 MSG-Nr: [ 397886 ] | 12024 x gelesen | |||
(...) soviel Dummheit lässt sich nicht in Worte fassen (...) Leider dürfte der beschriebene Fall in Deutschland nicht die Ausnahme sein. Ich wage zu behaupten, daß ein Großteil der nicht eingetragenen Feuerwehrvereinigungen in diesem Land sich noch keine Gedanken hinsichtlich einer möglichen Steuerpflicht gemacht hat. Und auch das Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen), ohne die dafür notwendigen Vorraussetzungen erfüllt zu haben, dürfte verbreitet sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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