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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397889 | |||
Datum | 17.04.2007 08:47 MSG-Nr: [ 397889 ] | 12046 x gelesen | |||
da hast du Recht...ich warte nur darauf das die Finanzämter da mal die Prüfungen ansetzen. Irgendwann einmal wird man irgendwo durch Zufall einen Anfang machen. Dies wird zur Folge haben, daß irgend ein totunglücklicher Mensch in seiner Heimatzeitung irgendwas von "Ich mache das doch nur ehrenamtlich." stammelt und es in einer Reihe von Foren einen Riesenaufschrei gibt . Und wenn ersteinmal irgendwo der Anfang gemacht wurde, dürfte dies auch andere Finanzämter auf den Plan rufen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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