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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397901 | |||
Datum | 17.04.2007 09:41 MSG-Nr: [ 397901 ] | 12109 x gelesen | |||
nochmal - wo ist das Problem einen e.V. zu Gründen? Das hat im Grunde genommen keinen einzigen Nachteil! Och, da wird in Feuerwehrkreisen schon der eine oder andere Nachteil gesehen. Hier mal einige Dinge, die mir genannt wurden: - Es könnte ja sein, daß nicht der Wehrführer als Vorsitzender gewählt wird. Dann hätten wir ja zwei Chefs. (*aaarrrggghhh*) - Bei einem eV ist es gar nicht möglich das automatisch alle Feuerwehrmänner Miglied werden haben die vom Gericht gesagt (Geht übrigens auch anderweitig nicht) - Dann müßten wir uns ja eine Satzung geben. So etwas brauchen wir nicht. - Wieso einen eingetragenen Verein? Wir sind doch schon die Feuerwehr. und der Klassiker - Das machen wir schon immer so. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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